Grundsteuerreform
In Deutschland wird eine Grundsteuerreform durchgeführt. Das führt dazu, dass Grundbesitz vollständig neu bewertet wird.
Nachfolgend erhalten Sie Verlinkungen zu Hinweisen und Informationen für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für das Grundvermögen gegenüber dem Finanzamt.
Weitere notwendige Angaben zu Ihrem Gebäude entnehmen Sie bitte Ihren Bauakten. Sofern Ihnen diese nicht vorliegen, können archivierte Bauakten gebührenpflichtig bei der Verwaltung eingesehen werden (hier klicken).
ERSTE BESCHEIDE IM RAHMEN DER GRUNDSTEUERREFORM
Pressartikel des Landesamtes für Steuern hier einsehbar: Download PDF
Grundsteuer: Frist bis 31. Januar 2023 verlängert
Nicht bis zum Fristende warten - Hilfen bei der Erklärungsabgabe
Rund 100 Tage nach dem Start der Abgabe der Feststellung zur Erklärung der Grundsteuerwerte (Feststellungserklärung) sind in Rheinland-Pfalz etwa 40 % der insgesamt knapp 2,5 Millionen zu erwartenden Erklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Um Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit zur Klärung offener Fragen und zur Erstellung der Erklärung zu geben, wurde nun die Abgabefrist einmalig um 3 Monate verlängert. Sie endet am 31. Januar 2023.
Das Landesamt für Steuern empfiehlt jedoch, mit der Erklärung nicht bis zum Ende der verlängerten Abgabefrist zu warten. Um bei aufkommenden Fragen insbesondere den persönlichen Service der Steuerverwaltung nutzen zu können, ist es ratsam, sich frühzeitig an das Finanzamt zu wenden. Denn nach den bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass zum Ende der Frist mit einem deutlich erhöhten Informationsbedarf zu rechnen ist.
Viele Antworten sowie Hilfen für die Erklärungsabgabe hat die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung auch bereits vorab zur Verfügung gestellt, insbesondere in
- Informationsschreiben und Ausfüllhilfen (diese wurden Eigentümerinnen und Eigentümern zwischen Mai und August zugesendet) sowie
- umfangreichen Informationen auf der Steuerverwaltungs-Homepage, z.B. Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform (FAQ), Klickanleitungen zur Registrierung im Verfahren ELSTER und zum Ausfüllen der Erklärungen u.v.m. (zu finden unter: www.fin-rlp.de/grundsteuer).
Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, können diese u.a. über das auf den Internetseiten des Finanzamts aufrufbare Kontaktformular elektronisch übermittelt werden. Dabei sollte an die Angabe des Aktenzeichens und der Kontaktdaten gedacht werden.
Für telefonische Anfragen beim Finanzamt, wird gebeten, nur die in den Informationsschreiben zur Grundsteuerreform angegebenen Telefonnummern zu verwenden, um direkt mit den richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern verbunden zu werden. Für persönliche Vorsprachen können die Service-Center der Finanzämter ohne Terminvereinbarung montags von 8 bis 16 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr aufgesucht werden.
Die Erklärungen müssen nach dem Gesetz elektronisch übermittelt werden. Das Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass das dafür zur Verfügung stehende Steuererklärungsportal „ELSTER“ (www.elster.de) viele nützliche Funktionen enthält, die z.B. beim Ausfüllen der Erklärung unterstützen oder eine Prüfung der Erklärungsdaten ermöglichen. Darüber hinaus steht unter https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ eine weitere kostenfreie Anwendung zur elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung.
Personen, die keine Möglichkeit haben, die Erklärung über ELSTER zu übermitteln, können in den Finanzämtern Papiervordrucke erhalten oder die unter www.fin-rlp.de/vordrucke veröffentlichten Formulare zur „Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts“ ausfüllen und in Papier einreichen. Hilfe gibt es für diese Personen in den Service-Centern der Finanzämter auch durch Checklisten, Mustererklärungen und weitere Broschüren.
Grundsteuerwert Frist: 31. Januar 2023
Hilfestellungen bei der Abgabe der Grundsteuererklärung
Mit dem Start der Erklärungsabgabe zur Feststellung des Grundsteuerwerts sehen sich viele Bürgerinnen und Bürger vor eine große Herausforderung gestellt. Die Finanzämter helfen durch telefonische Auskunft, sind aber aufgrund der hohen Anzahl an Anrufen derzeit stark ausgelastet und es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Deshalb stellt die Finanzverwaltung verschiedene Unterstützungsangebote vor:
Klickanleitung für ELSTER
Hilfe beim Ausfüllen der Feststellungserklärung über ELSTER bietet die vom Landesamt für Steuern erstellte „Klickanleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Diese ist einsehbar unter: https://www.lfst-rlp.de/grundsteuer - hier unter „Unser Service für Sie“. Weitere Hilfe bietet der „Fragen-Antworten-Katalog“, der auf der gleichen Seite zu finden ist.
Grundsteuererklärung für einfache Sachverhalte
Darüber hinaus können Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, die im Privateigentum sind, auch die kostenlose Abgabemöglichkeit über die Web-Anwendung: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ nutzen. Auf die dortige Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ wird ausdrücklich hingewiesen. Aktuell kann dieser Service allerdings nur von Personen genutzt werden, die noch kein ELSTER-Konto haben. Ab September 2022 soll die Nutzung auch mit ELSTER-Konto möglich sein. Im Übrigen können Fragen inhaltlicher und technischer Art zur Web-Anwendung „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ an die E-Mail-Adresse kontakt@grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de gerichtet werden.
Papiererklärungen nur auf amtlichen Vordrucken
Grundsätzlich ist eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung vorgesehen. Ausnahmsweise können Papiervordrucke in sog. Härtefällen verwendet werden. Ob ein solcher Härtefall vorliegt, entscheidet das jeweilige Finanzamt. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Eigentümerin oder ein Eigentümer von Grundbesitz nicht über die technische Ausstattung oder erforderlichen technischen Kenntnisse für eine elektronische Übermittlung verfügt.
Für diese Eigentümerinnen und Eigentümer gibt es folgende Möglichkeiten:
Zum einen können die als PDF-Dateien unter www.fin-rlp.de/Vordrucke - hier unter „Grundsteuer“ - veröffentlichten amtlichen Vordrucke ausgefüllt und in Papier dem zuständigen Finanzamt übersandt werden. Zum anderen sind alternativ unter Angabe der entsprechenden Gründe, Papiervordrucke in den Service-Centern der Finanzämter erhältlich. Hierbei sollten die Informationsschreiben zur Grundsteuerreform samt Datenstammblatt mitgebracht werden.
Die Service-Center der Finanzämter können diesbezüglich montags von 8:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr ohne eine vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Für das von der Flutkatastrophe betroffene Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler gilt: Das Service-Center ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache geöffnet, da es keinen Wartebereich gibt. Weitere Informationen zur besonderen Situation der von der Flutkatastrophe Betroffenen finden Sie unter: https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/besonderheiten-flutkatastrophe
Weitere Infos:
Flyer: hier downloaden
Pressemeldung Landesamt für Steuern: hier downloaden
Bodenrichtwerte: Geobasis-Viewer
Weitere Informationen, insbesondere zu den Hilfen und der Härtefallregelung finden sich unter: www.fin-rlp.de/grundsteuer