Kommunale Wärmeplanung in der verbandsgemeinde brohltal 

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu heizen, das Bundesland Rheinland-Pfalz sogar bis zum Jahr 2040. Auch die Verbandsgemeinde Brohltal möchte, in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig, diesen Wandel mitgestalten. Ein wichtiges Instrument dabei ist die kommunale Wärmeplanung.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist ein geordnetes Konzept, das darstellt, wie die Wärmeversorgung der Verbandsgemeinde Brohltal einschließlich ihrer 17 Ortsgemeinden zukünftig aussehen kann, um möglichst klimaneutral zu heizen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen so erfahren, wie sie in Zukunft am besten heizen sollten. Das erleichtert die Entscheidung für eine geeignete Wärmeversorgung.

Doch was ist ein kommunaler Wärmeplan? Die vier Hauptelemente des kommunalen Wärmeplans sind:

  1. Bestandsanalyse
    Im ersten Schritt der kommunalen Wärmeplanung, der Bestandsanalyse, werden der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch sowie die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen erhoben. Dabei werden Informationen über die vorhandenen Gebäudetypen und Baualtersklassen, die Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie die Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude gebäudegenau erfasst.
  2. Potenzialanalyse
    Im zweiten Schritt, der Potenzialanalyse, werden die Energieeinsparpotenziale für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften ermittelt sowie die lokal verfügbaren Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärmepotenziale erfasst.
  3. Entwicklung des Zielszenarios
    Der dritte Schritt der kommunalen Wärmeplanung umfasst die Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Dies beinhaltet eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür notwendigen zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2045 mit Zwischenzielen für die Jahre 2030, 2035 und 2040. Dies erfolgt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze (Gebiete, die z.B. mit Abwärme aus industriellen Prozessen versorgt werden können) und Einzelversorgungen (z.B. Wärmepumpen).
  4.  Wärmewende-Strategie
    Im vierten Schritt wird ein Transformationspfad zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und einem Zeitplan für die nächsten Jahre formuliert. Dieser beinhaltet auch eine Beschreibung möglicher Maßnahmen zur Erreichung der notwendigen Energieeinsparungen und zum Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Prozess der kommunalen Wärmeplanung Potenziale und Bedarfe systematisch zusammenführt. Auf diese Weise können die Einsatzmöglichkeiten der Energieträger im zukünftigen Energiesystem definiert und lokal umgesetzt werden. Der kommunale Wärmeplan kann auch als Routenplaner für die kommunalen Gremien verstanden werden, der Handlungsvorschläge für die weitere Stadt- und Energieplanung aufzeigt.

Die Verbandsgemeinden Brohltal und Bad Breisig möchten gemeinsam mit der beauftragten Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Hansa Luftbild Mobile Mapping GmbH und dem K2I2 Kompetenzzentrum für Klimawandel - & Infrastrukturmanagement e.U., einen kommunalen Wärmeplan erarbeiten. Für dieses Vorhaben haben die Verbandsgemeinden Brohltal und Bad Breisig eine Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragt und einen entsprechenden Bewilligungsbescheid erhalten. Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung wird unter dem Förderkennzeichen 67K27935 geführt.

Logos des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative


„Nationale Klimaschutzinitiative"
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zur Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“


www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie


FAQ zur Kommunalen Wärmeplanung

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung soll als wegweisendes Instrument auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann.

Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht. (Quelle: BMWSB)


Wie läuft eine kommunale Wärmeplanung ab?

Die Schritte der Wärmeplanung werden in 7 kurzen Erklärfilmen des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende gezeigt.
Jede Wärmeplanung läuft nach den folgenden Schritten ab:

1. Zunächst wird der Ist-Zustand ermittelt. Hierzu dürfen die für die Wärmeplanung zuständigen Stellen u.a. auch Daten erheben. Diese Bestandsanalyse beinhaltet v. a. die Ermittlung der aktuellen Wärmebedarfe oder -verbräuche sowie der vorhandenen Wärmeerzeuger und Energieinfrastrukturen, einschließlich der eingesetzten Energieträger.

2. Bei der Potenzialanalyse wird u. a. geprüft, welche unterschiedlichen Quellen erneuerbare Energien oder unvermeidbarer Abwärme perspektivisch für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen und unter wirtschaftlichen Bedingungen nutzbar gemacht werden können. Das kann z. B. die Abwärme aus einem lokalen Rechenzentrum oder die Erschließung geothermischer oder solarthermischer Potenziale, von Umweltwärme oder Abwasserwärme sein.

3. Auf Grundlage der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse entwickeln die planungsverantwortlichen Stellen Zielszenarien und eine Umsetzungsstrategie.

4. Im Einklang mit dem Zielszenario teilt die planungsverantwortliche Stelle einzelne Gebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein, die beispielsweise zentral über ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder dezentral über eine eigene Anlage im Gebäude (z. B. eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel) versorgt werden können.

Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmepläne, grundsätzlich alle fünf Jahre, vorgesehen. (Quelle: BMWSB)


Ab wann und für wen gilt die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung?

Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und flächendeckende Einführung der Wärmeplanung. Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für Gemeindegebiete mit bis zu 100.000 Einwohnern ist dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Für die Einwohnerzahl gilt der Stichtag 1. Januar 2024.(Quelle: BMWSB)


Welchen Vorteil hat die kommunale Wärmeplanung für mich und meine Stadt?

Mit der kommunalen Wärmeplanung erlangen Kommunen und Energieversorger Planungssicherheit für den Erhalt und Bau von Energienetzen für die Wärmeversorgung. Dazu zählen zum Beispiel Gasnetze (klimaneutrale oder grüne Gase), Stromnetze (Wärmepumpe) sowie Wärmenetze (Nah-/Fernwärme). Zudem können sie Kosten und Zeiträume für notwendige Maßnahmen genau kalkulieren. Bürgerinnen und Bürger erhalten Orientierung und Klarheit, welche Heiztechnologien in ihrer Nachbarschaft in Zukunft effizient und umsetzbar sind.

Auch Wirtschaft und Handwerk unserer Region profitieren von der kommunalen Wärmeplanung. Ob Tiefbaufirmen für den Bau von Fernwärmeleitungen, Heizungsbauer für die Umrüstung von Heizsystemen an Wohngebäuden oder Solarteure für die Installation von Photovoltaikanlagen: Die Wärmewende wird zahlreiche Gewerke aus der Region einbinden.


Welche Bedeutung hat das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäude-Energie-Gesetz für mich als Hausbesitzer?

Mit der kommunalen Wärmeplanung erlangen Kommunen und Energieversorger Planungssicherheit für den Erhalt und Bau von Energienetzen für die Wärmeversorgung. Dazu zählen zum Beispiel Gasnetze (klimaneutrale oder grüne Gase), Stromnetze (Wärmepumpe) sowie Wärmenetze (Nah-/Fernwärme). Zudem können sie Kosten und Zeiträume für notwendige Maßnahmen genau kalkulieren. Bürgerinnen und Bürger erhalten Orientierung und Klarheit, welche Heiztechnologien in ihrer Nachbarschaft in Zukunft effizient und umsetzbar sind.

Auch Wirtschaft und Handwerk unserer Region profitieren von der kommunalen Wärmeplanung. Ob Tiefbaufirmen für den Bau von Fernwärmeleitungen, Heizungsbauer für die Umrüstung von Heizsystemen an Wohngebäuden oder Solarteure für die Installation von Photovoltaikanlagen: Die Wärmewende wird zahlreiche Gewerke aus der Region einbinden.


Gas ist vergleichsweise klimafreundlich und war immer sehr günstig. Wieso sollte ich meine Energieversorgung umstellen?

Auch wenn moderne Brennwertkessel sehr effizient arbeiten, verursacht die Nutzung von Erdgas zur Wärmegewinnung dennoch CO2-Emissionen. Durch die schrittweise Anhebung des CO2-Preises wird das Heizen mit Gas in den nächsten Jahren kontinuierlich teurer werden. Gleichzeitig werden die Kosten für regenerative Lösungen wie Wärmepumpen oder regenerative Wärmenetze niedriger und durch gesteigerte Effizienz der Wärmebedarf sinken, sodass sich der Umstieg in jedem Fall auch finanziell lohnt.


Was ist das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung?

Das Ergebnis ist eine Karte („Wärmeplan“), die für das Verbandsgemeindegebiet aufzeigt, welche Gebiete sich für einen Wärmenetzausbau eignen („Wärmenetzgebiete“) und wo weiterhin dezentrale Versorgungsanlagen zum Einsatz kommen („Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung“). Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, durch welchen Energieträger zukünftig die Wärme für die dezentrale Versorgung und für die zentralen Erzeugungsanlagen der Wärmenetze bereitgestellt werden. Der kommunale Wärmeplan gibt Orientierung für Investitionsentscheidungen, etwa zur Anschaffung einer Wärmepumpe oder, ob man sich um einen Anschluss an das lokale Wärmenetz kümmern sollte.
Beispiele für bereits erstellte Wärmepläne finden Sie beim Kompetenzzentrum Wärmewende. (Quelle: KWW / dena)


Wie kann man Möglichkeiten und Grenzen der Wärmeplanung umreißen?

Die Wärmeplanung ist ein strategisches Mittel, um Leitplanken der Versorgung und Schwerpunkte des Ausbaus und Umbaus der Infrastruktur zu setzen. Antworten auf alle Fragen oder gar einen 20 Jahre gültigen Masterplan darf man jedoch nicht erwarten. Die Darstellung von Eignungsgebieten für die dezentrale oder zentrale Wärmeversorgung in einem vom Gemeinderat verabschiedeten Wärmeplan sind zunächst nicht rechtsverbindlich. Sie werden erst rechtswirksam, wenn explizite Beschlüsse über die Ausweisung von Gebieten als Wärmenetzgebiete oder als Wasserstoffnetzausbaugebiete vom Gemeinderat gefasst werden. Eine Detailanalyse für alle Gebäude einer Kommune kann im Rahmen der Wärmeplanung nicht geleistet werden. Unsicherheiten bezüglich künftiger Energiepreise, Umsetzungskapazitäten und Fördermodalitäten bleiben auch mit einer noch so guten Wärmeplanung bestehen.

Was eine Wärmeplanung leisten kann:

  • Strategie für die CO2-freie, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung
  • Festlegung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und dezentrale Versorgung (Wärmepumpen, Pelletkessel)
  • Priorisierung von Maßnahmen
  • Leitlinie für die Stadtentwicklung und Stadtplanung
  • Zielvorgabe für Ausbau und die Umstellung auf erneuerbare Wärmenetze
  • Orientierung für den Stromnetzausbau
  • Orientierung für Bauherr:innen und Hauseigentümer:innen

Was eine Wärmeplanung nicht leisten kann:

Ausbaugarantie geben für alle dargestellten Wärmeversorgungsgebiete – weder für Wärmenetze noch für Wasserstoff
Anschluss- und/oder Termingarantien für Wärmenetzanschlüsse geben
Einzelfallprüfungen auf Gebäudeebene durchführen => die Wärmeplanung ersetzt keine Gebäudeenergieberatung

(Quelle: ENERKO)

Was sind fossilfreie bzw. erneuerbare Wärmequellen?

Fossilfreie bzw. erneuerbare Wärmequellen gemäß dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) umfassen verschiedene nachhaltige Energiequellen. Dazu gehören

  • Geothermie, die Wärme direkt aus dem Erdreich gewinnt,
  • Umweltwärme aus Luft, Wasser oder technischen Prozessen,
  • Abwasser als Wärmequelle aus der Kanalisation bzw. Kläranlagen,
  • Solarthermieanlagen,
  • Biomasse,
  • grünes Methan (Methan aus grünem Wasserstoff und/oder aus der Vergärung von biogenen Reststoffen),
  • Wärmepumpen,
  • erneuerbarer Strom
  • grüner Wasserstoff.

(Quelle: Wärmeplanungsgesetz WPG)


Wie kann ich mich in die Wärmeplanung einbringen?

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe in der Verbandsgemeinde Bad Breisig sind eingeladen, sich aktiv in die Gestaltung der Kommunalen Wärmeplanung mit einzubringen. Sowohl über aktuelle Mitteilungen auf dieser Webseite als auch über Social Media und über die Presse wird regelmäßig über bevorstehende Beteiligungsmöglichkeiten informiert und zu entsprechenden Formaten eingeladen.
Interessierte, die sich aktiv einbringen wollen, können sich jederzeit bei der Gemeindeverwaltung melden. Ansprechperson ist Klimaschutzmanagerin Adrienne Gäb