Förderprogramme
Förderprogramm für Balkonkraftwerke der Verbandsgemeinde Brohltal
Die Verbandsgemeinde Brohltal unterstützt mit dem Förderprogramm „Förderung von privaten Balkonkraftwerken“ die Errichtung und den Betrieb von neuen Balkonkraftwerken, die neben dem Balkon auch auf Flachdächern oder Terrassen installiert werden können. Die Verbandsgemeinde Brohltal verfolgt mit diesem Förderprogramm das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien im Verbandsgemeindegebiet zu beschleunigen.
Balkonkraftwerke sind Photovoltaik-Systeme, mittels derer in Privathaushalten Strom für den Eigenbedarf produziert werden kann. Sie bestehen in der Regel aus einem oder zwei Photovoltaik-Modulen, einem netzgekoppelten Wechselrichter, einer Anschlussleitung sowie einem Stecker zum Anschluss an Endstromkreise. Weitere gängige Bezeichnungen für Balkonkraftwerke sind z.B.: Balkon-Solaranlagen, Mini-Solaranlagen oder steckerfertige PV-Anlagen.
Wer kann von der Förderung profitieren?
Berechtigt zur Antragsstellung sind natürliche Personen als Eigentümer oder Eigentümerinnen von selbstgenutzten Wohnhäusern oder Wohnungen, sowie Mieter und Mieterinnen mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Brohltal. In Mehrparteienhäusern kann jede Mietpartei einen separaten Antrag für die eigene Wohnung stellen. Mieter und Mieterinnen müssen sich das Einverständnis des Vermieters einholen.
Details zur Förderung
Die Verbandsgemeinde Brohltal stellt Fördermittel i.H.v. 25.000 € für den Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme neuer Balkonkraftwerke zur Verfügung. Pro Haushalt kann eine Anlage mit 125 € gefördert werden.
Jedes Balkonkraftwerk kann nur einmal gefördert werden. Mehrfachförderungen nach dieser Richtlinie oder anderen Förderprogrammen sind ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind mit dem dafür vorgesehenen Vordruck vollständig ausgefüllt per E-Mail mit dem Betreff „Förderprogramm Balkonkraftwerk“ an adrienne.gaeb@brohltal.de oder postalisch bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal
Frau Adrienne Gäb
Kapellenstraße 12
56651 Niederzissen
einzureichen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Eine Antragstellung ist ab dem 15. Oktober möglich.
Das Förderprogramm „Förderung von privaten Balkonkraftwerken“ der Verbandsgemeinde Brohltal wird über das Kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.
Dachphotovoltaik Förderprogramm der Ortsgemeinde Niederzissen
Die Ortsgemeinde Niederzissen hat es sich zum Ziel gesetzt, aktiv zur Reduktion der CO2-Emissionen beizutragen. Aus diesem Grund freut sich die Ortsgemeinde, die Einführung eines neuen Förderprogramms bekannt zu geben, das den Bau von Photovoltaikanlagen auf privaten Hausdächern finanziell unterstützt. Durch die Nutzung von Solarenergie soll der Verbrauch fossiler Energieträger verringert und der CO2-Ausstoß somit nachhaltig reduziert werden. Gleichzeitig strebt die Ortsgemeinde danach, die regionale Energieautarkie zu steigern und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Indem sie ihren Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Anreize bietet, möchte die Ortsgemeinde Niederzissen einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft gehen.
Wer kann von der Förderung profitieren?
Das Förderprogramm richtet sich an Grundstückseigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte innerhalb der Ortsgemeinde Niederzissen. Auch Mieter mit schriftlicher Einverständniserklärung des Eigentümers und dauerhaftem Erstwohnsitz in Niederzissen sind zur Teilnahme berechtigt. Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist ein bestandskräftiger Beschluss der Gemeinschaft erforderlich.
Details zur Förderung
Gefördert werden Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 1,0 kWp (Kilowatt peak) als Dachanlagen. Die Höhe der Zuwendungen richtet sich nach der in der Rechnung des Fachbetriebs bescheinigten Leistung der Anlage. Pro installiertem kWp wird ein Zuschuss von 100 € gewährt. Der maximale Gesamtzuschuss pro Anlage beläuft sich auf 1.000 €, wobei der Fördertopf auf insgesamt 20.000 € begrenzt ist. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis der Fördertopf vollständig ausgeschöpft ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind mit dem dafür vorgesehenen Vordruck vollständig ausgefüllt per E-Mail mit dem Betreff „PV Förderprogramm“ an adrienne.gaeb@brohltal.de oder postalisch bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal
Frau Adrienne Gäb
Kapellenstraße 12
56651 Niederzissen
einzureichen.
Eine Antragstellung ist seit dem 01.04.2024 möglich.