Bildung & Teilhabe

Bildung und Teilhabe

Seit dem 1.1.2011 können Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt der Staat Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Wer kann Leistungen bekommen?
Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, für die eine der folgenden Leistungen gewährt wird:

  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Asylbewerberleistungsgesetz

Welche Leistungen gibt es?
Zum 01.08.2019 wurde das Bildungspaket im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes überarbeitet und angepasst. Seitdem sind folgende Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten:

  • Mittagsverpflegung
    für Kinder, die Schulen, Kitas oder Horte besuchen und dort regelmäßig an der angebotenen Mittagsverpflegung teilnehmen. Die tatsächlichen Kosten für das Mittagessen werden übernommen.
  • Fahrten und Ausflüge von Schulen und Kitas
    Die tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge und Fahrten werden übernommen. Nicht übernommen werden Nebenkosten wie z. B. Taschengeld. Zuschüsse und Spenden Anderer, z. B. von Fördervereinen, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen finden sie HIER (Zuschussrichtlinien der VG Brohltal)
  • Schülerbeförderung
    Die tatsächlichen Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen zur nächstgelegenen Schule werden übernommen, soweit sie nicht bereits im Regelsatz enthalten sind oder Dritte die Kosten tragen (z. B. der Kreis im Rahmen der Schülerbeförderung).
  • Lernförderung
    Die angemessenen Kosten für eine ergänzende außerschulische Lernförderung werden übernommen, wenn es keine entsprechenden schulischen Angebote gibt und beispielsweise die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein ausreichendes Leistungsniveau gefährdet ist. Dies muss von der Schule bestätigt werden.
  • Persönlicher Schulbedarf
    Für Schulkinder wird zweimal im Jahr ein pauschaler Zuschuss für notwendige Schulmaterialien gewährt (wie z. B. Taschenrechner, Schulranzen, Stifte usw.).

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikkurse, Teilnahme an Freizeiten und ähnliche Veranstaltungen können pauschal 15 Euro monatlich gewährt werden. Die Förderung erhalten nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Nicht als Bedarf anerkannt werden Aufwendungen, die überwiegend der Unterhaltung dienen (z. B. Kinobesuch, Ausflüge in Freizeitparks), Ausrüstungsgegenstände (z. B. Turnschuhe), Fahrtkosten zu den Freizeitaktivitäten und Mitgliedsbeiträge zu politischen Parteien.

Die Gewährung der Pauschale wird ungeachtet der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen ausgezahlt. Es reicht aus, einen Nachweis über die Teilnahme an einer der gesetzlich bestimmten Aktivitäten vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Antragsteller und nicht an den Verein.


Formulare zum Downloaden: