Friedhofswesen

Friedhof - Bestattungen

Das Friedhofs- und Bestattungswesen Rheinland-Pfalz unterliegt gesetzlichen Vorgaben:

In der Verbandsgemeinde Brohltal werden 12 Gemeindefriedhöfe unterhalten. Die Gemeindefriedhöfe dienen der Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren. Das Nähere regeln die Friedhofsträger (Gemeinden) durch Satzung.

Bei der Bestattung sind die Würde des Toten und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit zu beachten. Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend.

Die Bestattung kann vorgenommen werden als:

  • Erdbestattung (Bestattung einer Leiche in einem Sarg in einer Grabstätte)
  • Feuerbestattung (Einäscherung einer Leiche und die Beisetzung der Asche in einer Grabstätte)

Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.

Eine Leiche darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Die Arten der Grabstätten variieren auf den einzelnen Friedhöfen der Gemeinden.

Welche Grabstätten auf dem Friedhof in Ihrer Gemeinde angeboten werden, können Sie der jeweiligen Friedhofssatzung entnehmen oder erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Brohltal.

Kontakt

Marietta Geiß
Telefon: 02636 9740-102
Fax: 02636 80146
E-Mail: marietta.geiss@brohltal.de

Nutzungszeit

Bei Wahlgrabstätten spricht man von Nutzungszeiten. Für diese Zeitdauer wird ein besonderes Nutzungsrecht an der Grabstätte eingeräumt.
Die Nutzungszeit muss länger als die Ruhezeit bemessen werden.
Die Nutzungszeit wird ebenfalls in der Friedhofssatzung der jeweiligen Gemeinde festgelegt.

Ruhezeit

Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht erneut belegt werden darf.

Diese Frist soll sowohl eine ausreichende Verwesung der Leichen gewährleisten, als auch eine angemessene Totenehrung ermöglichen.

Die Ruhezeit wird in der Friedhofssatzung der jeweiligen Gemeinde festgelegt.