Bürgerbüro

Abholung Reisepässe

Reisepässe, die bis 29.04.2025 beantragt wurden, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Bürgerbüro abgeholt werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass diese auch von beauftragten Personen nach Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und des alten Dokumentes abgeholt werden können.


Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle ist das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal vorübergehend montags und dienstags nur noch bis 16:00 Uhr geöffnet.

Zusätzlich kann es in den kommenden Wochen an einzelnen Tagen zu erhöhten Wartezeiten kommen. Die Verwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese vorübergehenden Einschränkungen.


Hinweis Personalausweis und Reisepass


Bürgerbüro

Sie erreichen unser Bürgerbüro wie folgt:

Tel.: 02636/9740-100 oder buergerbuero@brohltal.de

Gerlinde Baltes Tel.: 02636/9740-403, gerlinde.baltes@brohltal.de

Dieter Schneider Tel.: 02636/9740-402, dieter.schneider@brohltal.de

Melanie Schüller Tel.: 02636/9740-401, melanie.schueller@brohltal.de

Stephanie Euler Tel.: 02636/9740-407, stephanie.euler@brohltal.de

Wichtige Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen:


Ausweis- und Passangelegenheiten

Infos zur Beantragung von Personalausweis/Reisepass

"Sicher, einfach, digital - Der Online-Ausweis"

Zustimmungserklärung Erziehungsberechtigter

Abholvollmacht Personalausweis

Abholvollmacht Reisepass

Fotomustertafel biometrisches Passfoto der Bundesdruckerei
https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf

Informationen zum Online-Ausweis erhalten Sie unter:
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html

Länder, Reise, Sicherheit – Informationen des Auswärtigen Amtes
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise


Online-Dienste Bürgerbüro

Elektronische Wohnsitzanmeldung
https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

Antrag auf erneute Mitteilung der Steueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern:
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html

Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=91218E885EA1E5BE0126

Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=204DF251E7E9E5BFD21A


SIE KÖNNEN

  • sich an-, ab- und ummelden
  • Fundsachen abliefern oder abholen
  • Ihren Hund an- und abmelden
  • Ihren Fahrzeugschein ändern lassen

SIE KÖNNEN BEANTRAGEN

  • Personalausweise und Reisepässe, Kinderreisepässe
  • Briefwahlunterlagen
  • Fahrerlaubnis (Erst-/ Neuerteilung; Erweiterung; Personenbeförderung; Umschreibungen)
  • Fahrerkarte
  • polizeiliches Führungszeugnis/Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (für die Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften im Bürgerbüro setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung)
  • Parkerleichterungen
  • Meldebescheinigung
  • Untersuchungsberechtigungsscheine
  • Beglaubigungen von Fotokopien und Unterschriften
  • öffentliche Beglaubigungen
  • Fischereischeine

SIE ERHALTEN

  • Vordrucke Einkommenssteuererklärung
  • Ermäßigungsanträge für die Lohnsteuer
  • Anträge Steuerklassenwechsel
  • Prospekte/ allgemeine Infos
  • Wohnungsgeberbestätigung


SIE KÖNNEN SICH INFORMIEREN ÜBER

  • Sprechtage anderer Behörden
  • Zuständigkeiten im Rathaus


Kirchenaustritt

In Rheinland-Pfalz erklären Sie den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgesellschaft des öffentlichen Rechts bei dem für den Wohnsitz zuständigen Standesamt. Der Kirchenaustritt muss persönlich erklärt werden.

Den Austritt kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die sorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären. Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden. Für geschäftsunfähige Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die gesetzlichen Vertreter, denen das Sorgerecht zusteht, den Austritt erklären.

Der Austritt kann nicht durch einen bevollmächtigten Vertreter erklärt werden. Der Austritt wird wirksam mit dem auf die Abgabe der Erklärung folgenden Tag. Das Ende der Kirchensteuerpflicht regelt das Kirchensteuergesetz.

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
Personalausweis, Reisepass oder gleichwertige Ausweispapiere
Der Austritt wird mit dem auf die Abgabe der Erklärung folgenden Tag wirksam. Das Ende der Kirchensteuerpflicht regelt das Kirchensteuergesetz. Eine schriftliche Erklärung ist möglich, allerdings muss diese öffentlich beglaubigt werden.

Gebühren
Die Gebühren belaufen sich auf 30,00 €. Diese wird für jede Austrittserklärung gesondert erhoben.