Wegeeinziehung Spessart

Wegeeinziehung im förmlichen Verfahren  Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche des gemeindlichen Wirtschaftsweges Parzelle Nummer 15/2, Flur 18, Gemarkung Spessart

Die Ortsgemeinde Spessart hat beim Bebauungsplan „Änderung und Erweiterung
Gewerbegebiet Spessart“ eine Teilfläche des gemeindlichen Wirtschaftsweges
Parzelle Nummer 15/2, Flur 18, Gemarkung Spessart überplant, der nun eingezogen
werden soll.

Die Ortsgemeinde Spessart ist Eigentümerin der Wirtschaftswegeparzelle Nummer
15/2, Flur 18, Gemarkung Spessart.

Es handelt sich hierbei um einen Wirtschaftsweg, der gemäß § 1 Absatz 5 Landesstraßen-gesetz (LStrG) ausschließlich der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grund-stücke dient.


Die umliegenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke werden weiterhin auch ohne den o.a. Wirtschaftsweg erschlossen. Nach wie vor besteht ein zusammenhängendes Wirtschaftswegenetz. Es entstehen keine Wegestümpfe.

Die Zweckbestimmung eines Wirtschaftsweges kann durch Satzung nach § 58 Absatz 4 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) geändert oder aufgehoben werden.

Die Ortsgemeinde Spessart beabsichtigt, die in dem nachstehend abgedruckten, maßstäblich verkleinerten Lageplan gelb markierte Teilfläche des gemeindlichen Wirtschaftsweges Parzelle Nummer 15/2, Flur 18, Gemarkung Spessart im förmlichen Verfahren nach § 58 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 4 Satz 1 FlurbG einzuziehen.



Gegen die Absicht der Ortsgemeinde Spessart können in der Zeit vom

                 Donnerstag, den 04.09.2025

                 bis einschließlich Freitag, den 03.10.2025

 

während der Dienstzeiten: montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr, und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal, Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen, im Bauberatungszentrum, Anregungen (Bedenken) schriftlich, mündlich, zur Niederschrift, oder per E-Mail an jasmin.kraemer @brohltal.de, erhoben werden.

Ein Lageplan im Maßstab 1:1.000, aus welchem die zur beabsichtigten Einziehung vorgesehener Fläche des Wirtschaftsweges ersichtlich ist (gelbe Markierung), kann während der vorstehenden Dienstzeiten eingesehen werden.

Eine Einsichtnahme des Lageplanes kann auch im Internet auf www.brohltal.de unter Bauen, Wohnen & Umwelt/Auslegungsverfahren/Wegeeinziehung Spessart erfolgen.

Über vorgetragene Anregungen (Bedenken) wird im Gemeinderat Spessart in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

Die Absicht der Ortsgemeinde Spessart wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Spessart, den 27.08.2025

Ortsgemeinde Spessart

Frank Klapperich

Ortsbürgermeister