Wegeeinziehung Burgbrohl

Wegeeinziehung im förmlichen Verfahren Beabsichtigte Einziehung des gemeindlichen Wirtschaftsweges Parzelle Nummer 90, Flur 9, Gemarkung Oberlützingen 

Die Ortsgemeinde Burgbrohl hat mit dem aufgestellten Bebauungsplan „Am untersten Kreuz“ einen Wirtschaftsweg mit überplant. Die Parzellenbezeichnung lautet Parzelle Nummer 90, Flur 9, Gemarkung Oberlützingen.

Die Ortsgemeinde Burgbrohl ist Eigentümerin der Wirtschaftswegeparzelle Parzelle Nummer 90, Flur 9, Gemarkung Oberlützingen.

Es handelt sich um einen Wirtschaftsweg, der gemäß § 1 Absatz 5 Landesstraßengesetz (LStrG) ausschließlich der Bewirtung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke dient.

 

Die Zweckbestimmung eines Wirtschaftsweges kann durch Satzung nach § 58 Absatz 4 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) geändert oder aufgehoben werden.

 

Aufgrund des in Kraft getretenen Bebauungsplans „Am untersten Kreuz“ soll die Parzelle Nummer 90, Flur 9, Gemarkung Oberlützingen im förmlichen Verfahren nach § 58 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit nach § 58 Absatz 4 Satz 1 FlurbG, wie in dem nachstehend abgedruckten, unmaßstäblich verkleinerten Lageplan (gelbe Markierung) eingezogen werden.


Gegen die Absicht der Ortsgemeinde Burgbrohl können in der Zeit vom

 

                 Donnerstag, den 20.11.2025

                 bis einschließlich Freitag, den 19.12.2025

 

während der Dienstzeiten: montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr, und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal, Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen, im Bauberatungszentrum, Anregungen (Bedenken) schriftlich, mündlich, zur Niederschrift, oder per E-Mail an jasmin.kraemer @brohltal.de, erhoben werden.

 

Ein Lageplan im Maßstab 1:1.500, aus welchem die zur beabsichtigten Einziehung vorgesehene Fläche des Wirtschaftsweges ersichtlich ist (gelbe Markierung), kann während der vorstehenden Dienstzeiten eingesehen werden.

Eine Einsichtnahme des Lageplanes kann auch im Internet auf www.brohltal.de unter Bauen, Wohnen & Umwelt/Auslegungsverfahren/Wegeeinziehung Oberlützingen erfolgen.

Über vorgetragene Anregungen (Bedenken) wird im Gemeinderat Burgbrohl in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

Die Absicht der Ortsgemeinde Burgbrohl wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Oberlützingen, den 12.11.2025

Ortsgemeinde Burgbrohl

Simone Schneider

Ortsbürgermeisterin