Bürgerbüro



Bürgerbüro

Sie erreichen unser Bürgerbüro wie folgt:

Tel.: 02636/9740-100 oder buergerbuero@brohltal.de

Gerlinde Baltes Tel.: 02636/9740-403, gerlinde.baltes@brohltal.de

Dieter Schneider Tel.: 02636/9740-402, dieter.schneider@brohltal.de

Melanie Schüller Tel.: 02636/9740-401, melanie.schueller@brohltal.de

Stephanie Euler Tel.: 02636/9740-407, stephanie.euler@brohltal.de

Wichtige Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen:


Ausweis- und Passangelegenheiten

Infos zum Personalausweis/Reisepass

Zustimmungserklärung Erziehungsberechtigter

Abholvollmacht Personalausweis

Abholvollmacht Reisepass

Fotomustertafel biometrisches Passfoto der Bundesdruckerei
https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf

Informationen zum Online-Ausweis erhalten Sie unter:
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html

Länder, Reise, Sicherheit – Informationen des Auswärtigen Amtes
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise


Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte

Für die Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünfte setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.

Online-Anträge können hier beantragt werden:

BZR: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/action/invoke.do?id=AntragFZ

GZR: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/action/invoke.do?id=AntragGZR

 

SIE KÖNNEN

  • sich an-, ab- und ummelden
  • Fundsachen abliefern oder abholen
  • Ihren Hund an- und abmelden
  • Ihren Fahrzeugschein ändern lassen

SIE KÖNNEN BEANTRAGEN

  • Personalausweise und Reisepässe, Kinderreisepässe
  • Briefwahlunterlagen
  • Fahrerlaubnis (Erst-/ Neuerteilung; Erweiterung; Personenbeförderung; Umschreibungen)
  • Fahrerkarte
  • polizeiliche Führungszeugnisse (auch online beantragbar). HINWEIS: Ab 18.02.2019 gilt ein neues Führungszeugnis 
  • Auskunft Gewerbezentralregister (auch online beantragbar)
  • Parkerleichterungen
  • Meldebescheinigung
  • Untersuchungsberechtigungsscheine
  • Beglaubigungen von Fotokopien und Unterschriften
  • öffentliche Beglaubigungen
  • Fischereischeine

SIE ERHALTEN

  • Vordrucke Einkommenssteuererklärung
  • Ermäßigungsanträge für die Lohnsteuer
  • Anträge Steuerklassenwechsel
  • Prospekte/ allgemeine Infos
  • Wohnungsgeberbestätigung


SIE KÖNNEN SICH INFORMIEREN ÜBER

  • Sprechtage anderer Behörden
  • Zuständigkeiten im Rathaus


Kirchenaustritt

In Rheinland-Pfalz erklären Sie den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgesellschaft des öffentlichen Rechts bei dem für den Wohnsitz zuständigen Standesamt. Der Kirchenaustritt muss persönlich erklärt werden.

Den Austritt kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die sorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären. Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden. Für geschäftsunfähige Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die gesetzlichen Vertreter, denen das Sorgerecht zusteht, den Austritt erklären.

Der Austritt kann nicht durch einen bevollmächtigten Vertreter erklärt werden. Der Austritt wird wirksam mit dem auf die Abgabe der Erklärung folgenden Tag. Das Ende der Kirchensteuerpflicht regelt das Kirchensteuergesetz.

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
Personalausweis, Reisepass oder gleichwertige Ausweispapiere
Der Austritt wird mit dem auf die Abgabe der Erklärung folgenden Tag wirksam. Das Ende der Kirchensteuerpflicht regelt das Kirchensteuergesetz. Eine schriftliche Erklärung ist möglich, allerdings muss diese öffentlich beglaubigt werden.

Gebühren
Die Gebühren belaufen sich auf 30,00 €. Diese wird für jede Austrittserklärung gesondert erhoben.