Spielmobil

Spielmobil der Verbandsgemeinde Brohltal



Verleihbedingungen

Verleihen:

Das Spielmobil kann von Ortsgemeinden, Vereinen, Schulen, Jugendgruppen und Privatpersonen innerhalb der Verbandsgemeinde Brohltal kostenfrei ausgeliehen werden. Es kann für die Kinder bei Junggesellenfesten, Feuerwehrfesten, Musik- und Chorfesten, Dorfkirmes, Pfarrfesten, Sport-, Schul- und Kindergartenfesten eine schöne Unterhaltungs- und Beschäftigungsmöglichkeit sein. Es wird eine Kaution von 100,00 € erhoben, die 3 – 5 Tage nach Rückgabe und Begutachtung ausgezahlt wird. Bei kommerziellen Anlässen wird eine Leihgebühr von 25,- € für einen Tag und 45,- € für ein Wochenende erhoben.

Belegungswünsche werden von der Jugendpflegerin koordiniert, Telefon 0 26 36 / 97 40 – 105.

Die Reservierung des Spielmobils erfolgt nach Eingang der telefonischen oder schriftlichen Anfrage. Öffentliche Veranstalter haben bei der Belegung Vorrang, d.h. ihre Belegungswünsche können maximal ein Jahr im Voraus vereinbart werden. Privatpersonen können Belegungswünsche maximal einen Monat im Voraus vereinbaren. Bei Reservierung ist eine konkrete Person namentlich zu benenne, die die Ausgabe der Spielgeräte an die Kinder übernimmt und auch für die ordentliche und saubere Rückgabe des Spielmobils verantwortlich ist. Die vereinbarten Ausleihzeiten, Abhol- und Rückgabetermine sind einzuhalten.

Benutzung:  

Für die Abholung und ordnungsgemäße Rückgabe ist ausschließlich der Entleiher verantwortlich. Dazu gehört insbesondere der Transport mit einem geeigneten Zugfahrzeug.

Der Entleiher verpflichtet sich, das Spielmobil samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einem einwandfrei sauberen Zustand und ordnungsgemäß zurückzugeben.

Dazu gehört insbesondere die Meldung der entstandenen Schäden und Verluste.

Beschädigungen, Zerstörungen und Entwendungen müssen vermieden werden.

Der Entleiher darf vom geliehenen Spielmobil keinen anderen, als den vertragsgemäßen Gebrauch machen.

Der Entleiher ist ohne Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den Gebrauch des Spielmobils Dritten zu überlassen.

Haftung:  

Gefahrtragung und Haftung gehen für den gesamten Verleihzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe des Spielmobils auf den Entleiher über. Jeder am Spielmobil und dessen Bestückung entstandene Schaden ist dem Verleiher unverzüglich zu melden.

Der Entleiher übernimmt die Haftung für alle Schadenersatzansprüche, die sich aus der Benutzung des Spielmobils ergeben, soweit diese nicht durch Versicherungen des Eigentümers ersetzt werden.

Er stellt Verleiher und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Entleiher zu regulieren.

Für die Verkehrssicherheit des Spielmobils ist der Verleiher verantwortlich.

Leihvertrag:  

Die Benutzungsordnung, Verleihbedingungen und Inventarliste sind Bestandteile des Leihvertrages.